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Riesenbusen. Der Gesetzgeber hält sich bedeckt, wenn es um die Definition dieses Begriffes geht. Zu verwaschen sind die Erläuterungen im Gesetzbuch, als dass nicht fast jeder, der Pornos vertreiben möchte, eine Lücke in eben diesem finden kann. Verboten ist in Deutschland, Pornografie minderjährigen zugänglich zu machen, was natürlich insbesondere im Internet eine echte Herausforderung darstellt. Generell versteht der Gesetzgeber unter Pornografie "hardcore", das heisst die "realistische" Darstellung eines Sexaktes.
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